Dass die Universität die Dissertation prüfen lässt, war vor rund einem Jahr bekanntgeworden. Damals war die Juristin Brosius-Gersdorf noch Verfassungsrichter-Kandidatin. Im Sommer 2025 platzte die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin spektakulär.
Eine Rolle spielten Vorwürfe gegen ihre Doktorarbeit. Jetzt entlastet sie die Hochschule der Hansestadt völlig.
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